Kriterien zur Aufnahme in das Hospiz der Gezeiten
Die Grundvoraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz sind in der Rahmenvereinbarung nach
§ 39a Satz 4 SGB V festgelegt.
Das Hospiz der Gezeiten steht allen Menschen offen, die an einer schweren Krankheit leiden
- die progredient verläuft und bereits ein fortgeschrittenes Stadium erreicht hat
- die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt
- bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativpflegerische - medizinische Behandlung notwendig und vom Patienten gewünscht ist
- die eine Krankenhausbehandlung im Sinne § 39 SGB V nicht erfordert
- für die eine ambulante Versorgung nicht mehr ausreicht oder nicht durchführbar ist (Art und Umfang des sich aus der Erkrankung ergebenen Versorgungsbedarfs)
- für die eine stationäre Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung unzureichend ist
In der Regel kommt eine palliativpflegerische - medizinische Behandlung in einem stationären Hospiz bei folgenden Krankheitsbildern in Betracht:
- Fortgeschrittene Tumorerkrankung
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
- Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung
Die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung muss nach o.g. Rahmenvereinbarung durch einen Vertragsarzt oder Krankenhausarzt bestätigt werden.
Eine entsprechende Vorlage "Ärztliche Bescheinigung für die Hospizaufnahme nach § 39 a SGB V" zum Download finden Sie hier: